Ihr Ansprechpartner
Philipp Bartholomé
Rechtsanwalt
Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des individuellen Arbeitsrechts sowohl außergerichtlich, als auch bundesweit vor den Arbeitsgerichten.
In der Bandbreite des Arbeitsrechts stehen wir Ihnen vom Abschluss eines Arbeitsvertrags, bis hin zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz sowie der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unterstützend zur Verfügung.
Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, gilt es in der Regel binnen einer Frist von 3 Wochen zu reagieren. Anderenfalls drohen erhebliche Rechtsnachteile.
Gerne übernehmen wir für Sie die gestaltende Beratung im Vorfeld der gewünschten Personalmaßnahme, soweit Sie als Arbeitgeber erwägen, sich von Mitarbeitern zu trennen. Wir stehen Ihnen kurzfristig und bundesweit für eine Beratung zur Verfügung.
Philipp Bartholomé
Rechtsanwalt