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Philipp Bartholomé
Rechtsanwalt
Durch das Wettbewerbsrecht soll der Markt vor unlauteren Eingriffen geschützt werden. Aus diesem Grunde wird das Wettbewerbsrecht auch als Lauterkeitsrecht bezeichnet.
Als Rechtsgrundlage dient hierbei im Wesentlichen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dabei gibt das UWG die Grundregeln für einen fairen marktwirtschaftlichen Wettbewerb vor, die jeder Marktteilnehmer einzuhalten verpflichtet ist.
Werden diese Verpflichtungen vernachlässigt, können u.a. Marktteilnehmer, die mit Störer in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen diesen geltend machen.
Philipp Bartholomé
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