Ordnungswidrigkeitenrecht

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Das Ordnungswidrigkeitenrecht legt fest, welche Verstöße gegen Ordnungsrecht durch die Verhängung einer Geldbuße geahndet werden.

Neben den Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr existieren auch noch das Gewerbe-, Steuer-, und Bauordnungswidrigkeitenrecht sowie entsprechende Bestimmungen im Jugendschutzgesetz.

 

Der Schwerpunkt unserer täglichen Praxis liegt auf dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Rotlicht- oder Abstandsverstöße, die Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt oder die Teilnahme am Straßenverkehr nach dem Konsum alkoholischer Getränke oder Betäubungsmittel sind Ereignisse, die den Verkehrsteilnehmer und Betroffenen vor existenzielle Probleme stellen können. Denn häufig steht die Fahrerlaubnis und damit einhergehend auch der Arbeitsplatz auf dem Spiel.

In solch einer schwierigen Situation benötigen Sie einen kompetenten und engagierten Partner an Ihrer Seite. An dieser Stelle übernehmen wir für Sie die Überprüfung des Bußgeldbescheids und besprechen anschließend mit Ihnen die potenziellen Verteidigungsmöglichkeiten und deren individuelle Erfolgsaussichten.

Wir verteidigen Sie bundesweit mit dem erforderlichen Nachdruck gegenüber den Behörden und Gerichten.