Abschiebung und Ausweisung
Droht Ihnen die Abschiebung oder Ausweisung ist es wichtig, schnell zu handeln. Kontaktieren Sie uns umgehend unter Hinweis auf die Dringlichkeit des Anliegens, damit wir dieses zeitnah prüfen und mit Ihnen besprechen können. Es ist wichtig, dass ein erfahrener Rechtsanwalt gegenüber der Ausländerbehörde die für Sie günstigen Aspekte mitteilt, denn diese sind in der Regel in der Akte der Behörde nicht enthalten. Selbstverständlich besuchen wir Sie hierfür auch in der Justizvollzugsanstalt, soweit dies notwendig ist.
Befinden Sie – oder ein Angehöriger – sich in Abschiebehaft oder Auslieferungshaft, übernehmen wir ebenfalls die Vertretung. Die Anordnung der Haft ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, die es zu überprüfen gilt. Im Falle der Strafhaft übernehmen wir auf Ihren Wunsch auch die Korrespondenz mit Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde, um die Möglichkeiten einer Abschiebung (etwa zum Halbstrafenzeitpunkt) zu klären.
Einbürgerung
Das Verfahren der Einbürgerung ist oft langwierig und kompliziert. Durch eine anwaltliche Beratung im Vorfeld und einer entsprechend guten Vorbereitung kann der Ablauf vereinfacht werden. Soweit Sie dies wünschen, übernehmen wir auch die Kommunikation mit der Einbürgerungsbehörde.
Einreise / Visumsverfahren
Ist die Einreise aus dem Ausland beabsichtigt, muss in der Regel zunächst bei der zuständigen Botschaft ein Visum beantragt werden. Hier können wir den gesamten Ablauf begleiten und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden führen. Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens kann in der Regel innerhalb von wenigen Monaten ein Visum für Fachkräfte erwirkt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diesbezüglich unterstützen wir insbesondere auch Unternehmen in Deutschland, die Fachkräfte aus dem Ausland einstellen möchten.
Unsere Leistungen im Ausländerrecht im Überblick
- Aufenthaltsrecht (Aufenthaltstitel, Duldung)
- EU-Freizügigkeitsrecht
- Einbürgerung
- Abschiebung und Ausweisung
- Abschiebehaft und Auslieferungshaft
- Absehen von Strafhaft bei Abschiebung