Ihr Ansprechpartner
Philipp Bartholomé
Rechtsanwalt
Unsere Kanzlei vertritt Verkehrsteilnehmer bei jedem Rechtsproblem im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
So beraten und vertreten wir Sie nach einem Verkehrsunfall, wobei hier der Schwerpunkt auf der zeitnahen und unkomplizierten Schadensabwicklung liegt. Wir übernehmen die Korrespondenz mit dem Sachverständigenbüro, der gegnerischen Versicherung und – soweit erforderlich – auch der Polizei.
Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung) vorgeworfen, beispielsweise das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, ein Rotlichtverstoß oder das Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol, beraten wir Sie gerne über die Chancen und Risiken und verteidigen Sie gegenüber der Bußgeldbehörde und in einem eventuellen Gerichtsverfahren. Durch eine frühzeitige Beratung lassen sich häufig drohende Sanktionen (Fahrverbot, Punkte, Geldbuße) abwenden.
Nach einer Fahrt unter Einfluss von Drogen oder Alkohol droht häufig zusätzlich der Entzug der Fahrerlaubnis. Auch hier ist eine frühzeitige Beratung durch versierte Rechtsanwälte erforderlich, um den Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden oder jedenfalls die Dauer des tatsächlichen Entzugs des Führerscheins möglichst gering zu halten.
Schließlich kommt es im Straßenverkehr auch regelmäßig zu Vorfällen, die als Straftaten verfolgt werden. Es kann also ziemlich schnell passieren, dass Sie als Beschuldigter erfasst werden. So ermittelt die Polizei stets nach einer Unfallflucht, aber auch nach jedem Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt oder getötet wurde. Eine Erklärung gegenüber der Polizei sollte grundsätzlich erst nach der eingehenden Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen. Dieser wird in der Regel Akteneinsicht erhalten und kann so die Situation vollständig erfassen und mit Ihnen erörtern.
Philipp Bartholomé
Rechtsanwalt
Tobias Eskowitz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht